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Wird Ihr Fahrzeug durch Einwirkung anderer beschädigt, zum Beispiel bei einem Unfall, liegt ein Haftpflichtschaden vor. Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist Ihnen gegenüber zur Erstattung der Schadenkosten verpflichtet.
Hierbei ist es unerheblich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren, selbst reparieren, von Freunden reparieren oder überhaupt nicht reparieren lassen.

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Zur Feststellung der Schadenhöhe empfiehlt sich die Einschaltung eines freiberuflichen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen, zum Beispiel eines AUTODATA-Sachverständigen. Er ist neutral und nicht wie ein Versicherungssachverständiger an eine Schadenabwicklung beteiligte Partei gebunden.
Seine Einschaltung führt zu keiner Zeitverzögerung. Seine Kosten müssen vom Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung übernommen werden.

Des Weiteren empfiehlt sich, zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. der Versicherung, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.

Noch einmal: Die Kosten für den Rechtsanwalt und den von Ihnen beauftragten Sachverständigen gehören zum Schadenumfang und sind vom Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu erstatten.